Ab heute, dem 03.04.2022 gilt die neue CoronaSchVO in NRW (gültig bis 30.04.20222).
Im Prinzip gibt es keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb!
Das Tragen einer Schutzmaske wird in Innenräumen weiterhin empfohlen!
Quelle: Stadtsportbund Duisburg
Am 19.03.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten, in der erneut
Lockerungen festgelegt
wurden, die den Sport im Allgemeinen sowie den Rehabilitationssport im
Speziellen betreffen. Diese Verordnung wird bis zum 02. April 2022 gültig sein.
Demnach gelten für den (Rehabilitations-)Sport im Freien keine einschränkenden Regelungenmehr,
egal ob auf Sportanlagen oder im
öffentlichen Raum. Der (Reha-)Sport in Innenräumen unterliegt
hingegen weiterhin der
3G-Regelung.
Für
Kinder und Jugendliche bzw. Schüler und Schülerinnen gilt weiterhin zusätzliche Vereinfachung:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sind von allen
Einschränkungen im Sport
ausgenommen. Schülerinnen und Schüler, auch wenn Sie älter als 18 Jahre sind, können
einen
geforderten Testnachweis durch eine
Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungenerfüllen.
Durch die Lockerungen sind
die Bedingungen für Sporttreibende vereinfacht worden. Dennochbitten
wir alle Verantwortlichen in den Mitgliedsorganisationen, die Vorgaben der Bundes- und
Landesregierung weiterhin zu
beachten und
einen verantwortungsvollen Umgang zu pflegen.Hierzu
zählt auch der bewusste Umgang mit den bekannten AHA-L Regelungen. Wir
alle hoffen, dass eine
weitere Normalisierung im Sport immer näher rückt.
Bleiben Sie weiterhin gesund und
halten wir gemeinsam durch!
Quelle: BRSNW
Die neue CoronaSchVO - gültig ab morgen, den 04.03.2022 (bis 19.03.2022) bringt wieder Neuerungen für den Sport:
1. Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der
3G-Regelung. Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“
entfallen.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
2. Versammlungen
3. Zuschauer
Bis 1.000 Personen (drinnen und draußen):
Mehr als 1.000 Personen draußen:
Mehr als 1.000 Personen drinnen:
Hinweise zu den Zuschauerregeln
4. Gastronomie:
Quelle: Stadtsportbund Duisburg
Die gestern Abend veröffentlichte CoronaSchVO - gültig ab heute, 19.2.2022 (bis 9.03.2022) bringt eine Neuerung für den Sport:
Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich
Damit wird das Sporttreiben draußen wieder differenziert. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G,
sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder
gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“.
Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem
durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.
Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.
(Quelle: Stadtsportbund Duisburg)
Die Landesregierung NRW hat zur Eindämmung der Pandemie und insbesondere der Omikron-Variante die ergriffenen Maßnahmen und somit die Coronaschutzverordnung NRW weiter konkretisiert und angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen für geboosterte Personen bei der 2G+ Regelung sowie die Möglichkeit von beaufsichtigten Selbsttests im Sportverein.
Die Änderungen in der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 13.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022.
Die jeweils aktuell gültige Version der Coronaschutzverordnung finden Sie auf der Seite des Landes NRW unter Coronavirus |
Zudem hat das MAGS wichtige Informationen zu den aktuellen Regelungen in NRW zusammen-
gefasst: Corona-Regeln - (mags.nrw)
Auswirkungen auf den Rehabilitationssport
Für Sportangebote und somit auch den Rehabilitationssport im Freien, hat sich keine Änderung ergeben, sodass weiterhin die 2G-Regelung gilt und nur genesene oder vollständig geimpfte (unabhängig von einer Booster-Impfung) Personen teilnehmen dürfen.
Im Hinblick auf die Regelungen zur gemeinsamen Sportausübung sowie für den Rehabilitationssport in Innenräumen haben sich ebenfalls keine Änderung ergeben, jedoch wurden entscheidende Rahmenbedingungen geändert. Somit gilt weiterhin § 4 Absatz 3 Nr. 1, die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist nur immunisierten Teilnehmenden erlaubt, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen.
Auch für Übungsleitende gilt weiterhin entsprechend der Beschäftigtenregelung der 3G-Nachweis (Empfehlung: Auch für diesen Personenkreis 2G+ einhalten). Wobei nicht immunisierte Übungsleitungen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen müssen.
NEU:
- Eine nachgewiesene Auffrischungsimpfung („Boosterung“) kann beim Sport in Innenräumen
den, durch die 2G+ Regelung vorgesehenen, zusätzlichen Test ersetzen.
- Zudem entfällt ein solcher zusätzlicher Test, wenn bei einer Person innerhalb der letzten drei
Monate eine Coronaerkrankung nachgewiesen wurde (durch einen positiven PCR-Test),
obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.
- Die notwendigen Testnachweise können ab dem 13.01.2022 auch durch beaufsichtigte
Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) erbracht werden. Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind beim Zutritt zur Sportstätte zu kontrollieren und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier muss vorgenommen werden.
Regional können weitere Maßnahmen umgesetzt sein. Es gelten grundsätzlich weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln.
Quelle: BRSNW / LSB
CoronaSchVO (gültig bis 12.01.2022):
Für Training und Wettkampf im
Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten gilt:
1. Drinnen 2G+, d.h. beim Sport in Innenräumen (in Sportanlagen, in Hallenbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen) müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.
Dies gilt auch für Zuschauer!
2. Draußen weiterhin 2G; auf Sportstätten sowie
außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum.
Dies gilt auch für Zuschauer!
Folgende Ausnahmeregelung gilt
weiterhin für Drinnen und Draußen:
Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in
Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3 G-Regelung. Hierfür gilt: Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Beachte:
Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigentest nicht älter als 24 Stunden / PCR Test nicht älter als 48 Stunden) benötigen.
Kinder unter 6 Jahren/ bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.
3.
Zuschauerbegrenzung
- Bei Veranstaltungen insgesamt erlaubt: drinnen und draußen grundsätzlich max.
250 Zuschauer
- oberhalb der Grenze von 250 Zuschauer darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über
250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig.
- Stehplätze dürfen nicht besetzt werden
- Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauende statt
4. Kontrollen
Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Es müssen die notwendigen Nachweise kontrolliert undder Abgleich mit
einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen werden.
Quelle: Stadtsportbund Duisburg e.V.
Abteilung Rollstuhlbasketball
Seit einigen Monaten haben die Baskets wieder fleißig für die kommende Saison, die im Januar 2022 beginnen sollte, trainiert. Die Vorfreude, nach der langen Pandemie bedingten Pause, war riesig.
Aber leider konnte im Spätsommer noch niemand wissen, wie sich die Lage im Winter entwickelt. Die verschärften Bedingungen in den letzten Wochen, u.a. 2G beim Training und teilweise sogar 2G+ für den Spielbetrieb, sowie der leider immer dünner werdende Kader in Verbindung mit den immer höheren Inzidenzen, haben innerhalb der Mannschaft zu der Entscheidung geführt, dass es verantwortungsvoller ist in der neuen Saison noch nicht wie geplant am Spielbetrieb teilzunehmen.
Natürlich halten wir uns weiterhin beim Training fit und planen das eine oder andere Testspiel, sobald es die Bedingungen aus unserer Sicht wieder zulassen. Wir kommen optimistisch und gestärkt zurück.
Wie gewohnt halten wir euch über die weitere Entwicklung der Ereignisse auf dem Laufenden.
Vielen Dank an alle, die uns tatkräftig dabei unterstützen.
Eure BSG Baskets
Abteilung Bogensport
Am 28.11.2021 fand die "Offene Landesmeisterschaft im Bogenschießen 2022" des BRSNW in Hamm statt.
4 Starter aus unserer Abteilung waren gemeldet, 3 schlugen sich tapfer im Mittelfeld, nur Viktor Napierski kam auf den zweiten Platz in der Klasse Recurve-Senioren ARST/W2.
Es war ein schöner Tag unter 2G-Bedingungen, alle hielten sich an die Regeln und freuten sich, das nach langer Zeit mal wieder ein Turnier unter der Leitung des gastfreundlichen Vereins "HSC 08" ausgeführt werden konnte.
Nun blicken wir optimistisch auf die Landesmeisterschaft 2022 im Januar, die wir ausrichten werden.
Foto: Siegerehrung (v. L.): Viktor Napierski, Marco Breyer, Axel Baier
Aktualisierung der Coronaschutzverordnung
Um die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18.11.2021 und die Regelungen aus dem
neuen Infektionsschutzgesetz umzusetzen, hat die Landesregierung NRW Anpassungen an der
Coronaschutzverordnung vorgenommen. Diese dienen der Begrenzung der erneut steigenden
Infektions- und Hospitalisierungszahlen und betreffen den gesamten Lebensbereich und somit auch
den Sportbereich. Hier wurden Verschärfungen der 3G-Regelungen vorgenommen und auch 2G- oder
2G+ Regelungen eingeführt. Die Änderungen in der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 24.11.2021 bis zunächst zum einschließlich 21.12.2021.
Allgemein gilt ab dem 24.11.2021:
• Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie im
öffentlichen Raum (außerhalb von Sportstätten) ist nur noch unter Einhaltung der 2G-Regelung gestattet.
Somit ist der gesamte Amateursport nur noch immunisierten Personen (nachweislich geimpft oder genesen) vorbehalten. Immunisierte Personen sind vollständig Geimpfte oder von Covid-19 Genesene. Personen gelten als
getestet, wenn sie einen negativ bescheinigten höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest (Bürger-Test) oder einen negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von den Beschränkungen auf 2G und 2G+ ausgenommen. Sie gelten aufgrund der Schulpflicht und den verpflichtenden regelmäßigen Testungen in der Schule als getestete Person. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Ebenso von der 2G-Regelung ausgenommen sind Personen, die
über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der
höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können.
Regional können weitere Maßnahmen umgesetzt sein. Bitte erkundigen Sie sich hier bei Ihrer zuständigen Kommune/ dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem Betreiber der Sportstätte. Es gelten grundsätzlich weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln. Weitere Informationen zum Sportbetrieb allgemein finden Sie hier: LSB_VIBSS.
Auswirkungen auf den Rehabilitationssport Für die Durchführung von Rehabilitationssportangeboten gelten somit ab dem 24.11.2021 die 2G-Regelung und folgende Maßnahmen und Regeln:
• Im Freien und im Innenraum: Der gemeinsame Rehabilitationssport in der Gruppe ist auf immunisierte Personen beschränkt.
• Auch Übungsleitungen müssen grundsätzlich immunisiert sein. Allerdings dürfen nicht immunisierte Übungsleitungen laut §4 (4) der Coronaschutzverordnung NRW ein Rehabilitationssportangebot leiten, wenn sie über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests (Bürgertest) oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen.
Zusätzlich müssen nicht immunisierte Übungsleitungen während des gesamten Angebots mindestens eine medizinische Maske tragen. Die Nachweise sind von den Teilnehmenden zu erbringen und von einer verantwortlichen Person des Vereins, hier zumeist die Übungsleitung, zu überprüfen. Abschließend bitten wir alle Verantwortlichen in den Mitgliedsorganisationen, die Vorgaben der Bundes- und Landesregierung weiterhin zu beachten, um so die Eindämmung der Pandemie zu unterstützen. Wir alle hoffen, dass dies gelingt und der Sportbetrieb aufrechterhalten werden kann. Halten wir gemeinsam durch und bleiben Sie gesund!
(Quelle: BRSNW)
Die Landesregierung NRW hat erneut kleinere Änderungen in der Coronaschutzverordnung
vorgenommen. Es wurde die Gültigkeit der
bescheinigten Tests (Antigen-Schnelltest [Bürger-Test] oder
PCR-Test) von 48 auf nun 24 Stunden
herabgesetzt. Alle bereits im letzten Update aufgeführten
Regelungen haben weiterhin Bestand.
Vollständig geimpften, von Covid-19 genesenen sowie negativ
getesteten Personen stehen laut Coronaschutzverordnung grundsätzlich alle Angebote und
Einrichtungen offen. Regional können weitere
Maßnahmen umgesetzt sein. Bitte erkundigen Sie sich
hier bei Ihrer zuständigen
Kommune/Gesundheitsamt. Es gelten grundsätzlich weiterhin die Abstands-
und
Hygieneregelungen. Die Änderungen in der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 10.11.2021 bis zunächst zum einschließlich 24.11.20211.
Die jeweils aktuell gültige Version der
Coronaschutzverordnung finden Sie auf der Seite des Landes
NRW unter Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW oder auf der Seite des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
unter Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse | (mags.nrw) Zudem hat das MAGS wichtige Informationen zu den aktuellen Regelungen in NRW
zusammen-gefasst: Corona-Regeln - (mags.nrw)
Auswirkungen auf den
Rehabilitationssport Für die Durchführung von Rehabilitationssportangeboten gelten weiterhin die 3-G-Regelung
und folgende Maßnahmen und
Regeln:
• Im Freien: Keine Einschränkungen für den
Rehabilitationssport
• Im Innenraum: Der Zugang zur Sportstätte ist auf immunisierte und negativ getestete
Personen beschränkt.
Immunisierte Personen sind vollständig Geimpfte oder von Covid-19 Genesene. Personen
gelten als
getestet, wenn sie einen negativ
bescheinigten, höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest
(Bürger-Test) oder einen negativen PCR-Test
(ebenfalls höchstens 24 Stunden alt) vorweisen. Laut § 3
(1) Bürgertestung der Corona-Test- und
Quarantäneverordnung (gültig ab 13.11.2021 bis 24.11.2021)
haben asymptomatische Personen im Rahmen der
Verfügbarkeit Anspruch auf einen kostenlosen
Bürgertest pro
Woche. Kinder und Jugendliche gelten aufgrund der Schulpflicht und den verpflichtenden
regelmäßigen Testungen in der
Schule als getestet und benötigen keinen Testnachweis. Bei Schüler*innen ab 16
Jahren erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung der Schule (z.B. Schülerausweis). Die
Ferienzeiten sind hiervon ausgenommen. In
diesem Zeitraum müssen Kinder und Jugendliche einen
negativen Bürgertest in den Bereichen
vorweisen, in denen die 3-G-Regelung greifen.
(Quelle: BRSNW)
Bleibt alle gesund!
Langjähriger Vereinsvorsitzender tritt zurück
Wolfgang Bark trat im Jahr 1995, durch seinen Sohn zum Bogensport animiert, der „Behindertensportgemeinsschaft für Rollstuhlfahrer Duisburg – Buchholz e.V. 1965“ bei.
Nach Rücktritt des ehemaligen ersten Vorsitzenden Lothar von Stein im Jahre 1996 übernahm er die Position des ersten Vorsitzenden. Neben dem Vereinsvorsitz war er 16 Jahre lang Bezirks- und Landesfachwart für Bogensport beim Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen (BRSNW).
Er war in den letzten Jahrzehnten maßgeblich an der Entwicklung und dem Aufbau des Vereins in den 3 Abteilungen Rollstuhl-Tischtennis, Rollstuhl-Basketball und Bogensport und der Entwicklung der Parasportturniere auf Bezirks- und Landesebene des BRSNW beteiligt.
Mit Verena Schwarz als neue erste Vorsitzende und einem neu gewählten, teilweise auch verjüngten Vorstand, bedankt sich der Verein bei Wolfgang Bark für die außerordentliche Leistung und das 25 Jahre währende Engagement. Wolfgang Bark wird als Ehrenvorsitzender der BSG Duisburg-Buchholz e.V. weiter als Berater zur Verfügung stehen.
Text: Erasmus Krahn & Christoph Zschech
Foto: Verena Schwarz
Abteilung Tischtennis
Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Besucher,
nach der verrückten Zeit unter Covid 19 und der Zwangspause im Frühjahr/Sommer 2020 sind alle Abteilungen wieder in den
Trainingsbetrieb gestartet.
Natürlich unter der strengen Einhaltung von vorgegebenen Sicherheit- und Hygienemaßnahmen.
Leider stehen die neuen Saisonspieltage und Turniere noch nicht fest, da vieles noch in der weiteren Entwicklung abzuwarten bleibt.
Wir halten euch natürlich weiter auf dem Laufenden, sobald es Informationen von der Stadt Duisburg, dem Stadtsportbund Duisburg e.V. und den offiziellen Stellen gibt.
Bleibt weiter alle gesund!
Eure BSG Duisburg - Buchholz e.V.
Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Besucher,
nach der Verfügung des Landes NRW, schließen alle Sportstätten und die Durchführung von Veranstaltungen und Zusammenkünften von Sportgruppen sind nicht erlaubt. Das dient hoffentlich dazu die Verbreitung des Corona Virus einzudämmen.
Dies gilt erstmal einschließlich bis zum 19.04.2020.
Wir haben mit sofortiger Wirkung den Trainings- und Spielbetrieb in allen drei Abteilungen eingestellt.
Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald es neue Informationen von der Stadt Duisburg, dem Stadtsportbund Duisburg e.V. und den offiziellen Stellen gibt.
Bis dahin habt Vertrauen, Geduld und bleibt vor allem gesund!
Eure BSG Duisburg - Buchholz e.V.
BSG Duisburg-Buchholz e.V.
Verena Schwarz / 1. Vorsitzende
Postfach 141256
47202 Duisburg
Tel: 0175-4597092
E-Mail: Kontakt
Achtung!
Der Verein hat eine neue Adresse, eine neue Ansprechpartnerin und neue Kontaktdaten!
(Stand 01. Nov. 2021)