Abteilung Rollstuhlbasketball
Abteilung Rollstuhlbasketball
Ab heute, dem 03.04.2022 gilt die neue CoronaSchVO in NRW (gültig bis 30.04.20222).
Im Prinzip gibt es keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb!
Das Tragen einer Schutzmaske wird in Innenräumen weiterhin empfohlen!
Quelle: Stadtsportbund Duisburg
Am 19.03.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten, in der erneut
Lockerungen festgelegt
wurden, die den Sport im Allgemeinen sowie den Rehabilitationssport im
Speziellen betreffen. Diese Verordnung wird bis zum 02. April 2022 gültig sein.
Demnach gelten für den (Rehabilitations-)Sport im Freien keine einschränkenden Regelungenmehr,
egal ob auf Sportanlagen oder im
öffentlichen Raum. Der (Reha-)Sport in Innenräumen unterliegt
hingegen weiterhin der
3G-Regelung.
Für
Kinder und Jugendliche bzw. Schüler und Schülerinnen gilt weiterhin zusätzliche Vereinfachung:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sind von allen
Einschränkungen im Sport
ausgenommen. Schülerinnen und Schüler, auch wenn Sie älter als 18 Jahre sind, können
einen
geforderten Testnachweis durch eine
Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungenerfüllen.
Durch die Lockerungen sind
die Bedingungen für Sporttreibende vereinfacht worden. Dennochbitten
wir alle Verantwortlichen in den Mitgliedsorganisationen, die Vorgaben der Bundes- und
Landesregierung weiterhin zu
beachten und
einen verantwortungsvollen Umgang zu pflegen.Hierzu
zählt auch der bewusste Umgang mit den bekannten AHA-L Regelungen. Wir
alle hoffen, dass eine
weitere Normalisierung im Sport immer näher rückt.
Bleiben Sie weiterhin gesund und
halten wir gemeinsam durch!
Quelle: BRSNW
Die neue CoronaSchVO - gültig ab morgen, den 04.03.2022 (bis 19.03.2022) bringt wieder Neuerungen für den Sport:
1. Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der
3G-Regelung. Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“
entfallen.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
2. Versammlungen
3. Zuschauer
Bis 1.000 Personen (drinnen und draußen):
Mehr als 1.000 Personen draußen:
Mehr als 1.000 Personen drinnen:
Hinweise zu den Zuschauerregeln
4. Gastronomie:
Quelle: Stadtsportbund Duisburg
Die gestern Abend veröffentlichte CoronaSchVO - gültig ab heute, 19.2.2022 (bis 9.03.2022) bringt eine Neuerung für den Sport:
Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich
Damit wird das Sporttreiben draußen wieder differenziert. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G,
sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder
gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“.
Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem
durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.
Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.
(Quelle: Stadtsportbund Duisburg)
Die Landesregierung NRW hat zur Eindämmung der Pandemie und insbesondere der Omikron-Variante die ergriffenen Maßnahmen und somit die Coronaschutzverordnung NRW weiter konkretisiert und angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen für geboosterte Personen bei der 2G+ Regelung sowie die Möglichkeit von beaufsichtigten Selbsttests im Sportverein.
Die Änderungen in der Coronaschutzverordnung gelten ab dem 13.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022.
Die jeweils aktuell gültige Version der Coronaschutzverordnung finden Sie auf der Seite des Landes NRW unter Coronavirus |
Zudem hat das MAGS wichtige Informationen zu den aktuellen Regelungen in NRW zusammen-
gefasst: Corona-Regeln - (mags.nrw)
Auswirkungen auf den Rehabilitationssport
Für Sportangebote und somit auch den Rehabilitationssport im Freien, hat sich keine Änderung ergeben, sodass weiterhin die 2G-Regelung gilt und nur genesene oder vollständig geimpfte (unabhängig von einer Booster-Impfung) Personen teilnehmen dürfen.
Im Hinblick auf die Regelungen zur gemeinsamen Sportausübung sowie für den Rehabilitationssport in Innenräumen haben sich ebenfalls keine Änderung ergeben, jedoch wurden entscheidende Rahmenbedingungen geändert. Somit gilt weiterhin § 4 Absatz 3 Nr. 1, die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen ist nur immunisierten Teilnehmenden erlaubt, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen.
Auch für Übungsleitende gilt weiterhin entsprechend der Beschäftigtenregelung der 3G-Nachweis (Empfehlung: Auch für diesen Personenkreis 2G+ einhalten). Wobei nicht immunisierte Übungsleitungen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen müssen.
NEU:
- Eine nachgewiesene Auffrischungsimpfung („Boosterung“) kann beim Sport in Innenräumen
den, durch die 2G+ Regelung vorgesehenen, zusätzlichen Test ersetzen.
- Zudem entfällt ein solcher zusätzlicher Test, wenn bei einer Person innerhalb der letzten drei
Monate eine Coronaerkrankung nachgewiesen wurde (durch einen positiven PCR-Test),
obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.
- Die notwendigen Testnachweise können ab dem 13.01.2022 auch durch beaufsichtigte
Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) erbracht werden. Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind beim Zutritt zur Sportstätte zu kontrollieren und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier muss vorgenommen werden.
Regional können weitere Maßnahmen umgesetzt sein. Es gelten grundsätzlich weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln.
Quelle: BRSNW / LSB
CoronaSchVO (gültig bis 12.01.2022):
Für Training und Wettkampf im
Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport, Individual- und Mannschaftssportarten gilt:
1. Drinnen 2G+, d.h. beim Sport in Innenräumen (in Sportanlagen, in Hallenbädern, Freizeiteinrichtungen und Fitnessstudios o. ä. Einrichtungen) müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.
Dies gilt auch für Zuschauer!
2. Draußen weiterhin 2G; auf Sportstätten sowie
außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum.
Dies gilt auch für Zuschauer!
Folgende Ausnahmeregelung gilt
weiterhin für Drinnen und Draußen:
Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in
Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angehören, unterliegen der 3 G-Regelung. Hierfür gilt: Nicht immunisierte Sportler*innen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Beachte:
Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigentest nicht älter als 24 Stunden / PCR Test nicht älter als 48 Stunden) benötigen.
Kinder unter 6 Jahren/ bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.
3.
Zuschauerbegrenzung
- Bei Veranstaltungen insgesamt erlaubt: drinnen und draußen grundsätzlich max.
250 Zuschauer
- oberhalb der Grenze von 250 Zuschauer darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über
250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 gleichzeitig anwesende Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig.
- Stehplätze dürfen nicht besetzt werden
- Überregionale Großveranstaltungen finden ohne Zuschauende statt
4. Kontrollen
Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Es müssen die notwendigen Nachweise kontrolliert undder Abgleich mit
einem amtlichen Ausweispapier vorgenommen werden.
Quelle: Stadtsportbund Duisburg e.V.
BSG Duisburg-Buchholz e.V.
Verena Schwarz / 1. Vorsitzende
Postfach 141256
47202 Duisburg
Tel: 0175-4597092
E-Mail: Kontakt
Achtung!
Der Verein hat eine neue Adresse, eine neue Ansprechpartnerin und neue Kontaktdaten!
(Stand 01. Nov. 2021)