CoronaSchVO - gültig ab 19.2.2022

Die gestern Abend veröffentlichte CoronaSchVO - gültig ab heute, 19.2.2022 (bis 9.03.2022) bringt eine Neuerung für den Sport:

 

Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich
Damit wird das Sporttreiben draußen wieder differenziert. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G, sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“.

 

Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.
 
Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.

 

(Quelle: Stadtsportbund Duisburg)